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DSV-Kommission legt Abschlussbericht vor |
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Geschrieben von DSV Pressestelle
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Sonntag, 26.07.2009 |
Die
fünfköpfige Kommission „DDR-Doping", die vom Präsidium des
Deutschen Skiverbandes beauftragt worden war, die
Doping-Verdachtsmomente gegen die ehemaligen DDR-Trainer Frank
Ullrich und Wilfried Bock zu untersuchen, hat ihre Arbeit beendet und
ihren Abschlussbericht vorgelegt. Nach sorgfältiger Prüfung
empfiehlt die Kommission dem DSV, aus sportpolitischen Gründen von
einer weiteren haupt- oder ehrenamtlichen Beschäftigung des
Altenberger Stützpunkttrainers Wilfried Bock auf DSV-Ebene
abzusehen. Herrn Bock bleibt es aber unbenommen, von der
DOSB-Steiner-Kommission eine andere Empfehlung zu erwirken. Hingegen
sieht die Kommission keinen Anlass für arbeits- oder
dienstrechtliche Schritte beziehungsweise sportpolitische
Konsequenzen gegen den derzeitigen Biathlon-Bundestrainer Frank
Ullrich. In ihrem Abschlussbericht spricht die Kommission
gleichzeitig klare Empfehlungen aus, wie der Deutsche Skiverband
zukünftig bei ähnlich gelagerten Vorwürfen aus der
DDR-Vergangenheit verfahren sollte.
Die Kommission - bestehend aus Dr. Franz Steinle (Vorsitz), Gerhard Dambeck und
Stefan Krauß, sowie den externen Mitgliedern, dem Präsident des Internationalen
Rennrodelverbandes Josef Fendt und PD Dr. med. Dr. jur. Heiko Striegel,
Mitglied des AK Recht der NADA und Anti-Doping-Beauftragter des WLV - war vom
DSV-Präsidium beauftragt worden, die im März erhobenen Vorwürfe gegen die
beiden ehemaligen DDR-Trainer Frank Ullrich und Wilfried Bock zu untersuchen.
Die Kommission weist in ihrem Abschlussbericht darauf hin, dass im Zuge der
Untersuchungen keine erneute Aufarbeitung des komplexen Themas „Doping im
Hochleistungssport zu DDR-Zeiten" stattfinden sollte und konnte. Grundlage
der Ermittlungen waren vielmehr die Ergebnisse der so genannten „ad-hoc-Kommission"
unter Vorsitz von Manfred von Richthofen vom 14. Dezember 1991 sowie der so
genannten „Reiter-Kommission" vom 19. Juli 1991 mit Empfehlung des
erweiterten BA-L-Vorstandes. Neben der sorgfältigen Prüfung einer Vielzahl an
Unterlagen und schriftlichen Aussagen von ehemaligen Mitgliedern der
DDR-Biathlon-Nationalmannschaft wurden im Rahmen der Kommissionsarbeit auch
zahlreiche mündliche Anhörungen von Betroffenen und Zeugen - unter anderem auch
von Jürgen Wirth und Dr. Jens Steinigen - durchgeführt.
Nach Abschluss der
Untersuchungen kommt die Kommission „DDR-Doping" zu folgendem Ergebnis:
-
1. Zumindest bei mehrtägigen Lehrgängen der Nationalmannschaft wurden auch im
Biathlon-Bereich in der ehemaligen DDR Dopingmittel verabreicht. Diese so
genannten „blauen Pillen" oder „blauen Blitze", bei denen es sich um
das Präparat Oralturinabol handelte, wurden zur Beschleunigung der Regeneration
eingesetzt.
- 2. Bei einem Herbstlehrgang der damaligen DDR-Biathlon-Nationalmannschaft im
Jahre 1985 in Kiruna (SWE) wurde auf Nachfrage von Sportlern in einer
Mannschaftssitzung von dem damaligen Mannschaftsarzt bestätigt, dass es sich
bei den blauen Pillen um Dopingmittel handelte, während die Trainer immer nur
von „trainingsunterstützenden Mitteln" gesprochen haben.
- 3. Alle im sportlichen Umfeld der Spitzenathleten tätigen Personen mussten auf
Grund der Art und Weise der Verabreichung dieser so genannten „Blauen
Pillen" davon gewusst haben, dass es sich um etwas „Verbotenes"
handelte. Darüber hinaus ist die Kommission davon überzeugt, dass zumindest die
Chefverbandstrainer näher informiert gewesen sein mussten.
KOMMISSIONSERGEBNIS ZU FRANK ULLRICH
Frank Ullrich war im maßgeblichen Zeitraum (ab 1986) Teildisziplintrainer „Lauf"
der DDR- Biathlon-Nationalmannschaft. Er hat die Einnahme von Dopingmitteln
weder angewiesen, noch selbst welche an Athleten verabreicht und auch nicht die
Einnahme überwacht beziehungsweise kontrolliert. Er gehörte nicht zu den
„Cheftrainern", die im engeren Kreis eingebunden waren und die im Sinn der
ad-hoc-Kommission als „besonders belastet" gelten.
Auch nach heutigen Maßstäben hätte er sich keines Dopingverstoßes zu
verantworten, ungeachtet dessen, dass die Kommission davon ausgeht, dass
eventuelle Dopingverstöße sowohl in strafrechtlicher wie auch in
dopingrechtlicher Hinsicht verjährt wären.
Andererseits geht die Kommission davon aus, dass auch Frank Ullrich zumindest
ahnen konnte, dass in Form der sog. „blauen Pillen" etwas
„Verbotenes" verabreicht wurde, selbst wenn er bei dem Kiruna-Lehrgang
1985 noch nicht dabei war und angenommen werden kann, dass in seinem Beisein
niemals das Wort „Doping" gefallen ist.
Wenn Frank Ullrich auch heute daran festhält, er sei davon ausgegangen, dass es
sich lediglich um trainingsunterstützende Mittel im legalen Bereich gehandelt
hat, geht die Kommission von einem unbewusst gesteuerten
Verdrängungsmechanismus aus. Dahingehend, dass er sich die Dinge als junger,
ehrgeiziger und an Spitzenleistungen orientierter Trainer in dem Sinne zu recht
gelegt hat, dass dies nach dem damaligen Erkenntnisstand notwendig gewesen sei.
Empfehlung an das Präsidium
"Infolge der zuvor getroffenen
Tatsachenfeststellungen und ihrer Bewertung sieht die Kommission keinen Anlass,
rechtliche Schritte gegen Frank Ullrich einzuleiten, zumal darüber hinaus
strafrechtliche und/oder dopingrechtliche Sanktionsmöglichkeiten offensichtlich
verjährt wären.
Ob arbeits- oder dienstrechtlich Konsequenzen
angezeigt wären, bedarf keiner Empfehlung der Kommission an das DSV-Präsidium,
nachdem Anstellungsträger von Frank Ullrich die Bundeswehr ist. Allerdings
würde die Kommission aufgrund der zuvor getroffenen Feststellungen und
Bewertungen für solche Schritte keine Veranlassung sehen.
Gleiches gilt für sportpolitische und
sportethische Konsequenzen im Hinblick auf den Einsatz von Frank Ullrich als
Bundestrainer Herren im Biathlon-Bereich. Frank Ullrich hatte als
DDR-Disziplintrainer „Lauf" im Biathlon zum einen nicht die Möglichkeit,
aktiv zum Doping in der ehemaligen DDR beizusteuern und hat dies nach dem
Erkenntnisstand der Kommission auch tatsächlich nicht getan. Es verbleibt somit
allenfalls das Wissenselement, ohne freilich gegensteuern oder die Dinge
positiv beeinflussen zu können. Dies wäre ihm in einem System, in dem
Leistungsmanipulation als Staatsziel vorgegeben und flächendeckendes Doping in
einer hierarchischen Struktur von Befehl und Gehorsam von oben nach unten
zwingend angeordnet worden ist, mit Sicherheit nicht möglich gewesen.
Nicht unberücksichtigt darf in diesem
Zusammenhang bleiben, dass bis heute kein Athlet aus dem Biathlon-Bereich der
ehemaligen DDR den Vorwurf gegen Frank Ullrich erhoben hat, durch eine von ihm
zu verantwortende Doping-Verstrickung gesundheitlich geschädigt worden zu sein.
Auch nicht seitens der Biathleten, die ihn im gegenständlichen
Verfahrenszusammenhang beschuldigt haben. Damit kann zugunsten von Frank
Ullrich auch berücksichtigt werden, dass er - im Gegensatz zu ehemaligen
DDR-Trainern in anderen Sportdisziplinen - nicht mit einer „Opferdebatte"
belastet ist.
Weiter ist Frank Ullrich nunmehr fast 20 Jahre
nach der Wiedervereinigung als Trainer tätig und hat sich in dieser Funktion
immer uneingeschränkt zu einem dopingfreien Sport bekannt. Dass es sich hierbei
nicht um Lippenbekenntnisse gehandelt hat beweist die Tatsache, dass während
dieser langen Zeit niemals auch nur ansatzweise ernst zu nehmende
Verdachtsmomente gegen ihn persönlich oder seinen Verantwortungsbereich zu Tage
getreten sind."
KOMMISSIONSERGEBNIS ZU WILFRIED BOCK
Verbandstrainer Wilfried Bock war aktiv in die Verabreichung von Dopingmitteln
involviert. Dies hat er bei seiner Vernehmung vor der DSV-Kommission auch eingeräumt.
Nicht glaubhaft erscheint in diesem Zusammenhang seine Relativierung dahingehend,
dass er es jedem Athleten freigestellt habe, ob er die Mittel nehme oder nicht.
Empfehlung an das Präsidium:
„Auch wenn Wilfried Bock schon allein auf Grund
seiner Verbandstrainerposition eine mit Frank Ullrich nicht vergleichbare
aktive Rolle innehatte, sind dennoch straf- und dopingrechtliche Schritte
verjährt.
Allerdings wäre es für die Kommission aus
sportpolitischen Gründen bedenklich, wenn Bock weiterhin eine haupt- oder
ehrenamtliche Funktion innerhalb des Deutschen Skiverbandes ausüben würde. Sie
empfiehlt daher dem DSV-Präsidium, davon Abstand zu nehmen. Wilfried Bock
bleibt es selbstverständlich unbenommen, in einem Verfahren vor der
DOSB-Steiner-Kommission eine anderslautende Empfehlung zu erwirken.
KOMMISSIONSEMPFEHLUNG ZU ÄHNLICHEN VORWÜRFEN
„Noch einmal sei betont, dass eventuelle
Verstöße dopingrechtlich wie auch strafrechtlich längst verjährt wären. Zum
Maßstab für Verhaltensanforderungen des DSV können daher nur sportpolitische
und sportethische Erwägungen gemacht werden. Danach ist aus Sicht der
Kommission wie folgt zu verfahren, wenn künftig Vorwürfe gegenüber
Funktionären, Trainern, Ärzten, Physiotherapeuten etc. aus dem DSV-Bereich
erhoben werden:
1. Waren die Vorwürfe schon Gegenstand einer
validen Untersuchung (staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren,
Gerichtsverfahren, Disziplinarverfahren, Untersuchungskommission etc.) sollte
unter Verweis auf deren Ergebnis den Vorwürfen nicht erneut nachgegangen
werden.
2. Betreffen die Vorwürfe den Personenkreis aus
der 2. Linie, die im Sinn der ad-hoc-Kommission nicht als besonders belastet
gilt, sollte den Vorwürfen nicht weiter nach gegangen werden. Hier wäre auf das
seinerzeit von Staats wegen angeordnete und hierarchisch von oben nach unten
strukturierte flächendeckende Doping zu verweisen. Hervorzuheben wäre, dass der
Betroffene in dieser Struktur nur ein Glied in der Kette war, ohne jede
Möglichkeit, die Dinge in irgendeiner Art und Weise aktiv und/oder gar positiv
beeinflussen zu können.
Ausnahme: Vorwürfe gegen einen Angehörigen
dieses Personenkreises unter 3 Voraussetzungen:
a. Doping an namentlich genannten Personen mit
gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen
b. und/ oder gegenüber Minderjährigen
c. sowie die substanzielle Behauptung eines
aktiven Beteiligungsbeitrages, die geeignet ist, einen dringenden Tatverdacht
zu begründen.
3. Ist der Personenkreis betroffen, der im Sinn
der ad-hoc-Kommission als besonders belastet gilt, ist diesen Vorwürfen nur
dann nach zu gehen, wenn es sich nicht nur um allgemeine Verdächtigungen,
sondern um substanzielle Tatsachenbehauptungen handelt, die geeignet sind,
einen dringenden Tatverdacht zu begründen."
DSV-Präsidium folgt Empfehlungen der Kommission
„DDR-Doping"
Nach einem einstimmigen Beschluss
des DSV-Präsidiums wird der Deutsche Skiverband die Empfehlungen der
Untersuchungskommission „DDR-Doping" in allen Punkten umsetzen. Frank
Ullrich wird demnach auch im kommenden Olympiawinter als Bundestrainer für die
Biathlon-Herren verantwortlich zeichnen. Das Arbeitsverhältnis mit Wilfried
Bock wird zum 31. Oktober beendet.
„Ich danke allen Kommissionsmitgliedern für ihre umfangreiche, gewissenhafte
und hochqualifizierte Arbeit sowie die ausgesprochenen Empfehlungen",
erklärte DSV-Präsident Alfons Hörmann. „Mit der Einsetzung der Kommission hat
der DSV aus Verbandssicht alles getan, um der Aufarbeitung der „DDR-Vergangenheit"
nicht nur im aktuellen Fall, sondern auch zukünftig verantwortungsbewusst
Rechnung tragen zu können."
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